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Was ist das Bestellerprinzip?

Die Neuregelungen zur Maklerprovision bei Kauf, Verkauf und Vermietung von Immobilien kurz erklärt

Bestellerprinzip beim Kauf und Verkauf von Immobilien

Seit Dezember 2020 gilt in Deutschland ein neues Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten beim Immobilienverkauf (§§ 656a-656d BGB), umgangssprachlich auch „Bestellerprinzip“ genannt. Dies bedeutet, dass Verkäufer und Käufer sich die Maklerprovision stets 50:50 aufteilen und jeweils 3% des Kaufpreises als Provision abtreten. Der Verkauf nach dem Bestellerprinzip ist für bestimmte Fälle wie Verkäufe durch Juristen, Rechtsanwälte oder Testamentsvollstrecker gesetzlich vorgeschrieben, doch können auch Privatpersonen beim Immobilienverkauf großen Nutzen daraus ziehen. Vor allem bei Uneinigkeiten im Rahmen von Scheidungen, Erbschaften oder nach plötzlichen Todesfällen bietet unser klassischer Maklerverkauf nach dem Bestellerprinzip Ihnen professionelle Hilfe für einen erfolgreichen Immobilienverkauf zur Zufriedenheit aller Beteiligten.

Das Bestellerprinzip
Das Bestellerprinzip

Immobilienvermietung nach dem Bestellerprinzip

Im Bereich der Vermietung von Immobilien gilt seit Juni 2015 der Grundsatz: „Wer bestellt, der bezahlt“ (§2 WoVermRG), umgangssprachlich ebenfalls „Bestellerprinzip“ genannt. Dies bedeutet, dass die Maklerprovision stets von der Partei getragen wird, die den Makler beauftragt. Dies ist in den meisten Fällen der Vermieter, welcher dem Makler einen Vermarktungsauftrag für eine Immobilie erteilt. Zwar kann auch ein Mieter einen Makler mit der Suche nach einer geeigneten Wohnimmobilie beauftragen, doch hat der Mieter die Provision nur dann zu tragen, wenn der Makler bei Vermittlung der Immobilie ausschließlich im Auftrag des Mietsuchenden tätig geworden ist. Vermittelt der Makler dem Mietsuchenden eine Immobilie aus seinem Bestand, so handelt der Makler auch im Interesse des Vermieters. Somit ist meist der Vermieter der provisionspflichtige Besteller.

Gleich welche Partei die Provision zu tragen hat: Bei der Vermietung nach dem Bestellerpinzip gehen wir als Makler für Sie in Vorleistung, denn die Provision wird erst fällig, wenn wir einen geeigneten Mieter für Ihre Immobilie gefunden haben und mit diesem erfolgreich einen Mietvertrag geschlossen haben. Die Höhe der Provision ist laut Gesetz nicht gedeckelt, doch wir leben volle Transparenz: Bei uns beträgt die Provision zur Vermietung Ihrer Immobilie stets zwei Nettomieten zuzüglich Umsatzsteuer. Außerdem können Vermieter die Maklerprovision von der Steuer absetzen. Von dieser klassischen Art der Vermietung profitieren nicht nur Finanzdienstleister und Bauträger sondern auch private Kapitalanleger mit mehreren Immobilien im Bestand sowie Single oder Multi Family Offices.

Verkauf und Vermietung ohne Bestellerprinzip Festpreis statt Provision

Das Bestellerprinzip ist für gewerbliche Käufe, Verkäufe und Vermietungen verpflichtend und auch Privatpersonen können einen Nutzen daraus ziehen. Doch wir haben festgestellt, dass die Provisionsregelung und die dadurch schwieriger einzuordnende Kostenfrage viele Privatpersonen beim Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie verunsichert. Das ist verständlich, denn in jeder Immobilienfrage geht es um Ihre persönliche Zukunft. Wir bei Auctiora helfen Ihnen dabei, Ihre Zukunft richtig zu planen. Deshalb haben wir innovative Dienstleistungs-Produkte entwickelt, die einzigartig sind auf dem Immobilienmarkt in München: Wir verkaufen oder vermieten Ihre Wohnimmobilie zum Festpreis. Die Vorteile liegen auf der Hand: Sie erhalten dadurch 100% Kostenkontrolle. Der Gewinn eines höheren Verkaufspreises geht somit immer gänzlich an Sie und bei der Vermietung Ihrer Immobilie erhalten Sie von uns zudem 24 Monate Mietergarantie. Hier finden Sie alle Infos zum Verkauf sowie zur Vermietung zum Festpreis.

Das Bestellerprinzip

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