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Was ist der Unterschied zwischen einem Kurzgutachten und einem „größeren“ Gutachten?

Wie der Name „Kurz“ gutachten schon sagt, ist diese Bewertungsmethode auf das wichtigste eingeschränkt und ist mindestens halb so lang wie ein größeres Gutachten. Das Kurzgutachten ist preiswerter, enthält aber nicht so viele Informationen wie das normale Gutachten. Gerne können Sie sich bei uns im Büro ausführlicher über die Bewertungsverfahren informieren und wir helfen Ihnen, […]

Wie sieht ein Kurzgutachten genau aus?

Unser Leistungsspektrum beläuft sich auf der Besichtigung der Immobilie von außen, sowie von Innen mittels langjährigen angewandten Ermittlungsverfahren. Anhand eines Fotoprotokolls können wir Ihnen Besonderheiten oder auch eventuell Makel aufzeigen, die Sie nachvollziehen können. Zu dem Kurzgutachten kommt eine Sichtprüfung der Bausubstanz hinzu, Überprüfung von Flächenabgaben, Bodenwertermittlung. Daraus erfolgt dann eine kurze Beschreibung der Merkmale […]

Was ist eine Wertermittlung?

Die Wertermittlung dient einer Ermittlung eines Verkehrswert oder eines Marktwerts. Bei einer Wertermittlung gibt es verschiedene Verfahren. Zum Beispiel Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren oder Vergleichswertverfahren, etc. Durch die begründete Auswahl der Verfahren bewerten wir Ihre Immobilien. Bei einer Wertermittlung legen wir eine Preisobergrenze an. Wir begründen ausführlich, wie dieser Preis zustande kommt mittels der ausführlichen und exakten […]

Was ist der „Bodenrichtwert“?

Bodenrichtwerte sind Werte für einen Quadratmeter (m²) unbebauten Boden. Sie dienen als Hilfe für eine Wertermittlung. Der Bodenrichtwert wird auf noch zu bebauenden Grundstücken benutzt und ermittelt, die bebaut werden dürfen. Das Ergebnis bezieht sich nicht auf bebaute Grundstücke. Die Bodenrichtwerte werden altlastenfrei angegeben. Es wird zudem Denkmalschutzflächen berücksichtigt.

Was ist Sondereigentum?

Als Sondereigentum bezeichnet man das alleinige Eigentum an einer Eigentumswohnung. Jedoch ist gesetzlich nicht aufgezählt, was im Einzelnen zum Sondereigentum gehört.Der Aufteilungsplan, die Teilungserklärung sowie die Gemeinschaftsordnung, gibt heraus, was zum Sondereigentum gehört.